Förderkreis

Flyer Förderkreis
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Der Förderkreis stellt sich vor:

Förderkreis-Team
Förderkreis-Team

(S.B.)

Liebe Eltern und Interessierte!

Sicher haben Sie den Förderverein der Schule in der Dodesheide schon bei verschiedenen schulischen Veranstaltungen wahrgenommen. Einige von Ihnen haben auch an unseren bisherigen Aktionen teilgenommen und uns durch ihre aktive Mithilfe unterstützt.

Seit vielen Jahren bemüht sich der Förderkreis durch zahlreiche schulinterne Aktionen und durch regelmäßige zusätzliche Aktivitäten darum, das allgemeine Schulleben aller Kinder und das kulturelle Leben der Schule und des Stadtteils zu unterstützen. Verschiedene Veranstaltungen (Nationen-Frühstück für Familien, Märchenabend für Erwachsene, Kindertheater, Konzerte, Elterncafé bei den Elternsprechtagen, Pflege und Ausstattung des Spielehauses, Flohmärkte…) haben bisher dazu beigetragen. Wir engagieren uns zum Wohle aller Kinder für den Erhalt und die Verbesserung der Schulausstattung, der Außenanlagen und des Spielgeländes auf dem Schulhof. Bei vielen unserer Aktionen können wir finanzielle Einnahmen erzielen, die wir vollständig der Schulgemeinschaft für ihre zahlreichen Anliegen und die verschiedensten Projekte zur Verfügung stellen.

 

Auch in den künftigen Schuljahren sollen weiterhin Veranstaltungen und Aktionen stattfinden. Die Planungen und Durchführungen solcher Aktivitäten werden von einem netten, kleinen Team aus engagierten Eltern und einigen Kollegen/innen der Schule übernommen. Dieses kleine Team trifft sich mehrmals im Jahr (außerhalb der offiziellen Hauptversammlungen des Vereins) zu einem zwanglosen Treffen, um die Ideen für die nächste Aktion auszutauschen und auf freiwilliger Basis die anstehenden Aufgaben zu verteilen. Damit unsere Arbeit künftig noch interessanter und ideenreicher gestaltet werden kann, suchen wir unbedingt noch weitere Eltern, die Lust haben unser Team zu verstärken. Dabei geht es nicht um die Verteilung von offiziellen Ämtern etc., sondern nur um eine unverbindliche Mitarbeit im Rahmen der persönlichen zeitlichen Möglichkeiten jedes einzelnen. Es gibt also keinerlei dauerhafte Verpflichtungen!!!

Vielleicht sind Sie ja neugierig geworden und möchten einfach zu unserem nächsten Treffen dazukommen und uns kennen lernen.

Kontakt/Infos: michael.beckmann@osnanet.de (2. Vorsitzender)

Sie sind ganz herzlich eingeladen, wir freuen uns auf Sie!!!

Nachrichten aus dem Förderkreis:

27.03.2017

Neue Termine

Am Dienstag, den 02.05.2017 trifft sich das Förderkreisteam um 19.00 Uhr im Lehrerzimmer, um den nächsten Flohmarkt zu planen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!
Am Samstag, den 19.08.2017 wird voraussichtlich der nächste Flohmarkt stattfinden!

 

01.12.2014

Der Förderkreis der Schule In der Dodesheide ehrt sein 100. Mitglied

(S.B.)Nun wurden die umfangreichen Bemühungen des Förderkreises zur Aufstockung seiner Mitgliederzahl in den dreistelligen Bereich endlich belohnt: Der Verein zählt derzeit 106 zahlende Mitglieder!!! Im Vorfeld gab es viele werbewirksame Aktionen, um auf die Arbeit des Vereins aufmerksam zu machen und ein Bewusstsein in der Schulgemeinschaft zu wecken, wie wichtig und sinnvoll die Tätigkeiten des Förderkreises zum Wohl aller Schulkinder sind. Bei der diesjährigen Einschulung im September wurde durch den Vorstand (Herrn Dieter Kulisch und Herrn Michael Beckmann) unter Mitwirkung einiger Eltern wieder fleißig um neue Mitglieder geworben. Der Verein lockte mit der Vergabe eines kleinen Präsents für das 100. Mitglied und war damit sehr erfolgreich. Die Übergabe fand im November im Rahmen des Elternsprechtages statt. Herr Kulisch und Herr Beckmann hießen Herrn Guido Müller als 100. Mitglied im Förderkreis herzlich willkommen!

22.09.2013

Förderkreis finanziert einen neuen Grill

(S.B.)Der Förderverein der Schule in der Dodesheide übernahm kürzlich die Finanzierung von ca. 350, -€ für einen neuen Grill im Atrium der Schule. Hier finden jährlich die unterschiedlichsten geselligen Treffen von Schulklassen, Mitarbeitern und Lehrkräften statt, die immer wieder zu einem guten sozialen Miteinander im Schulleben beitragen. In entspannter Atmosphäre wird im Atrium oft zusammengesessen, geplaudert und eben auch gerne gegrillt. Dafür musste nun dringend ein neuer, robuster Grill angeschafft werden. Die Schulgemeinschaft dankt dem Förderkreis, der diese Anschaffung ermöglicht hat. Wir freuen uns auf viele weitere fröhliche Aktionen und Feste im Atrium, bei denen der „Neue“ wohl häufig zum Einsatz kommen wird.

 

28.06.2013

Förderkreis erhält Spende

(S.B.)Über eine Spende von 150 Euro freut sich der Förderkreis der Schule in der Dodesheide. Nach einem Straßenfest im Anhalterweg einigten sich die Anwohner darauf, den Überschuss des Festes an den Förderkreis zu übergeben. Der Vorstand (1. Vorsitzender Herr Kulisch, 2. Vorsitzender Herr Beckmann, Kassenwart Herr Hahnheiser) freut sich über das Geld, welches stellvertretend für die Anwohner des Anhalterweges von Frau Auf dem Kampe (Foto/Mitte) übergeben wurde. Seit mehr als vier Jahren bemüht sich der Förderkreis neben den schulinternen Aktionen durch regelmäßige zusätzliche Aktivitäten verstärkt darum, das kulturelle Leben der Schule und des Stadtteils zu intensivieren. Aktuell hat der Förderkreis dafür gesorgt, dass drei neue Sitzgarnituren im Atrium der Schule aufgestellt wurden. Diese wurden von den Schülern während der sonnigen Tage schon viel genutzt. Die Kosten für eine dieser Sitzgarnituren konnten durch die Spende des Straßenfest-Erlöses gedeckt werden. Ein herzliches Dankeschön an die Anwohner des Anhalterweges!!!

Protokolle

Protokoll Mitgliederhauptversammlung 07.03.2018
Protokoll MHV 07.03.2018.docx
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Protokoll der Mitgliederversammlung vom 20.03.2017
2017_03_20_Protokoll_MHV.docx
Microsoft Word Dokument 105.8 KB
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 29.02.2016
2016_02_29_Protokoll_MHV.docx
Microsoft Word Dokument 106.1 KB
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 18.11.2014
Protokoll MHV 18.11.2014-neu.docx
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Protokoll der Mitgliederversammlung vom 22.10.2013
Förderverein Protokoll Mitgliederversamm
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Satzung des Förderkreises:

Förderkreis „Schule in der Dodesheide“ e.V.

Bassumer Str.1, 49088 Osnabrück

Sparkasse Osnabrück

Blz. 26550105

Kto. 2805703

 

Satzung

 

§ 1 - Name und Sitz-

Der Verein führt den Namen „Förderkreis Schule in der Dodesheide e.V.“. Er hat seinen Sitz in Osnabrück und ist in das Vereinsregister eingetragen

§ 2 -Zweck-

Der Verein „Förderkreis Schule in der Dodesheide e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch Förderung und Unterstützung der Erziehungsarbeit der Schule. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Er will:

  • die Eltern, Freunde, ehemalige Schüler und Mitarbeiter der Schule miteinander verbinden und die Schule bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben fördern
  • die Ergebnisse der pädagogischen Arbeit in der Öffentlichkeit bekanntmachen
  • soziale Kontakte durch die gezielte Unterstützung  von entsprechenden Vorhaben erleichtern (z.B. Betriebserkundungen, Landheimaufenthalte, Projekte mit anderen Schulen und / oder Einrichtungen)
  • bedürftige Schüler unterstützen.

§ 3 -Einnahmen und Gewinne-

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder haben beim Ausscheiden aus dem Verein keinen Anspruch auf Rückzahlungen ihrer Beiträge oder Spenden.

Der Verein sammelt zur Erreichung des Satzungszweckes Mittel ein und gibt sie an die Schule in der Dodesheide weiter

§ 4 -Geschäftsjahr-

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr geht bis zum 31.12. 1995

§ 5 -Mitgliedschaft-

A) Mitglieder des Vereins können werden:

 

     1. Eltern von Schülern der Schule
     2. ehemalige Schüler der Schule
     3. Freunde und Gönner der Schule
     4. Lehrer der Schule

 

Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen; über den Antrag entscheidet der Vorstand.

 

B) Zu Ehrenmitgliedern des Vereins können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um den Zweck des Vereins und das Anliegen der Schule besonders verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder genießen die gleichen Rechte wie die Mitglieder; sie sind jedoch von der Beitragszahlung befreit. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

    

C) Die Mitgliedschaft endet:

 

1. Durch freiwilligen Austritt aus dem Verein zum Ende des Geschäftsjahres mit       einmonatiger Kündigungsfrist mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vorstand;

 

2. durch Nichtzahlung der Beiträge trotz zweimaliger Mahnung innerhalb eines          Vierteljahres;

 

3. durch Tod.

§ 6 - Beiträge und Spenden-

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird in der Mitgliederversammlung festgesetzt. Sie beträgt für das 1. Geschäftsjahr monatlich 1,50 DM. Der Beitrag ist jeweils für das laufende Geschäftsjahr jährlich -30.09.- bargeldlos zu entrichten. Spenden, auch von Nichtmitglieder, sind jederzeit willkommen.

Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr von der ordentlichen Mitgliederversammlung von zwei gewählten Kassenprüfern geprüft.

§ 7 -Organe-

Die Organe des Vereins sind

1. die Mitgliederversammlung

2. der Vorstand

§ 8 -Mitgliederversammlung-

A) Die Mitgliederversammlung bestimmt in allen grundsätzlichen und wichtigen Fragen die      Richtlinien für die Arbeit des Vereins.

     Insbesondere gehören zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung:

 

1. Entgegennahme des Jahresberichtes und des Rechenabschlusses

2. Erteilung der Entlastung

3. Wahl der Vorstandsmitglieder und der beiden Kassenprüfer

4. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

5. Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

6. Aussprache und Beschlußfassung über eingegangene Anträge, Genehmigungen des    künftigen Arbeitsplanes, Aussprache über geplante Veranstaltungen des Vereins.

 

B) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im 1. Vierteljahr des Geschäftsjahres             statt.

 

C) Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vorstand jederzeit einberufen, wenn   wenigstens 10 Vereinsmitglieder einen schriftlichen Antrag dazu unter Angabe des Grundes      stellen. In diesem Fall muß die o.a. Mitgliederversammlung binnen 4 Wochen einberufen         werden.

 

D) Die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen - ordentlich und außerordentlich - haben            10 Tage vorher schriftlich mit Angabe der Verhandlungspunkte zu erfolgen. Tagungsort   und Zeit der Mitgliederversammlung bestimmt der Vorstand.

 

E) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl     der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.      Beschlüsse werden, außer im Falle der Satzungsänderung, mit einfacher Stimmenmehrheit            gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der Versammlung.

 

Satzungsänderungen können nur mit einer ¾ - Mehrheit der erschienenen Mitglieder erfolgen. In diesem Fall ist das Stimmrecht persönlich auszuüben.

 

F) Über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen, das             vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

§ 9 - Vorstand

Der Vorstand besteht aus

 

1. dem 1. Vorsitzenden

2. dem 2. Vorsitzenden, der gleichzeitige Stellvertreter

3. dem Kassenwart

4. Protokollführer

 

Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf jeweils 3 Jahre gewählt; er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.

 

Der 1. oder der 2. Vorsitzende gemeinsam mit dem Kassenwart und dem Protokollführer vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

 

Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere

 

A) die Vorbereitung der Mitgliederversammlung, vor allem die Fertigstellung der Vorlagen zu   § 8 a

 

B) die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Kassenwart verwaltet     die dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel nach den Anweisungen des Vorstandes. Erwünscht ist, daß mindestens ein Vorstandsmitglied dem Schulelternrat angehört.

§ 10 - Anträge

Anträge zu § 2 können gestellt werden

 

1. von den Mitgliedern des Vereins

2. von der Schulleitung

3. von den Konferenzen der Schule

4. vom Schulelternrat

 

und müssen mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen. Die eingegangenen Anträge sind vom Vorstand der Mitgliederversammlung gem. § 8 a (6) zur

Beschlußfassung vorzulegen.

§ 11 - Auflösung

1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung. Für den Auflösungsbeschluß ist eine Stimmenmehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.

 

2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das   Vermögen an den Schulträger (Stadt Osnabrück), der es unmittelbar und ausschließlich zugunsten der Schülerinnen und Schüler der Schule für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 der Satzung zu verwenden hat

§ 12 - Inkrafttreten

 

Diese Satzung trifft am 09.11.1998 in Kraft.

 

Osnabrück, den 09.11.1998

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